Aus der Gemeinderatssitzung | Aktuelle Nachrichten und Informationen

vom 27. Januar 2026

Aus der Gemeinderatssitzung

I. Öffentlicher Teil:

TOP 1 Bekanntgaben

  • In der Dorfaktion am 15.11.2025 erfolgte ein Rückschnitt von Sträuchern und Bäumen entlang eines Flurweges. Ebenso wurden in der Waldabteilung 7 aus der diesjährigen Mast Eicheln gesammelt und diese in den kleinen Wildschutzgattern zur Erhöhung der Eichennaturverjüngung verteilt.

  • Ein Rückschnitt von Sträuchern am Weg zum Dornhahn und oberhalb des Friedhofs erfolgt durch unseren Gemeindemitarbeiter Olaf Pfeiffer.

  • Ein Rückschnitt von Sträuchern entlang des Querweges am Ortseingang, Hauptstraße zum Gartenweg erfolgte durch Eberhard Thiel.

  • In der Mietwohnung Schulstraße 13 wurden eine energetische Verbesserung der Gebäudehülle durch den Austausch von acht Fenstern durch die Firma Hering durchgeführt. Kosten: 8.800 €

  • Der LBM hat in einer E-Mail an die Gemeinde die Reparaturarbeiten an der rissigen Asphaltdecke innerorts der K15 für Sommer 2026 zugesagt.

  • Der bisher von Dietmar Weyer durchgeführte Winterdienst hat bisher noch zu keinen Beschwerden bei der Gemeindeverwaltung geführt.

  • Einwohnerstatistik: Marzhausen hatte am 31.12.2025 eine Einwohnerzahl von 254 Personen. Innerhalb der VG Hachenburg gibt es fünf Ortsgemeinden von 33 Ortsgemeinden mit weniger Einwohnern. (Astert 253, Heuzert 122, Linden 142, Stein-Wingert 216, Welkenbach 157, Winkelbach 233)

  • Der Spendenaufruf für den Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V. erbrachte eine Sammlung von 193 Euro. Die Durchführung der Sammelaktion erfolgte durch Theo Thielen und Simon Bergstresser.

  • Die Aktion "Saubere Landschaft" wird in diesem Jahr am 18.04.2026 durchgeführt.

  • Aus dem Förderprogramm „Regional. Zukunft. Nachhaltig” des Landes Rheinland-Pfalz erhält die Ortsgemeinde Marzhausen eine Förderung in Höhe von 20.788,78 Euro. Die Mittel sollen zur Aufwertung des Dorfgemeinschaftshauses und zur Verbesserung eines klassifizierten Flurwegs eingesetzt werden.

  • Während der Adventszeit fanden verschiedene Veranstaltungen im Dorf statt. Organisatoren der Veranstaltung waren der Dorfverein und das Team vom Dorfcafe.

    Am 10.11.2025 fand der Martinsumzug statt, bei dem 35 Brezeln angemeldet wurden. Es haben sich viele neu zugezogene Bürger mit ihren Kindern beteiligt.

    Das traditionelle Adventsfrühstück fand am zweiten Adventssonntag, dem 07.12.2025, statt.

    Am 29.11.2025 fand in der Dorfmitte unter dem Weihnachtsbaum die Adventsbegrüßung statt. Für festliche musikalische Einstimmung sorgen die Jagdhornbläsergruppe Kroppacher Schweiz und das Ehepaar Müller aus Müschenbach.

    An fünf Abenden wurde auf Initiative des Dorfvereins zu Adventsfenstern an privaten Häusern eingeladen. Bei heißen Getränken und Weihnachtsgebäck tauschten sich die Besucher aus.

  • Die FNR-Förderung 2026 wurde von Andreas Becker für die Gemeinde beantragt. Die Förderung wurde in Höhe von 10.446 € für 104,46 ha Wald und 5,22 ha nat. Waldentwicklungsfläche bewilligt.

TOP 2 Beratung und Beschlussfassung über den Forstwirtschaftsplan 2026

Der Leiter des Forstreviers Kroppacher Schweiz, Matthias Gürke, stellt den Forstwirtschaftsplan für das Jahr 2026 vor. Bei einem geplanten Holzeinschlag von 100 Festmetern wird bei Gegenüberstellung der Arbeitskosten für Waldbegründung, Waldschutz, Waldwegebau und Verwaltung mit den beantragten Fördermitteln ein Betriebsergebnis von 1.234 Euro erwartet.

Im Bereich des Waldortes 1b1 (Auf der Oberbach) soll eine ehemals mit Fichten bestockte Fläche überwiegend mit Laubbäumen bepflanzt werden. In den Waldorten 6 und 10 soll die Bejagungsmöglichkeit durch Mulchen des Bewuchses, der überwiegend aus Holunder oder Birken besteht, auf den ehemaligen Befahrungsgassen verbessert werden. Am Samstag, dem 7. März 2026, soll um 9:30 Uhr ein Waldbegang unter Beteiligung des Jagdpächters und des Forstrevierleiters stattfinden. Der Gemeinderat beschließt einstimmig den Forstwirtschaftsplan.

TOP 3 Beratung und Beschlussfassung über die Durchführung der Arbeiten zur Erweiterung der Grillhütte

Die Arbeiten an der Grillhütte gehen ins vierte Jahr. Das Ziel ist es, die Fertigstellung in diesem Jahr zu erreichen. Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die Arbeiten weiterhin nach dem von Wolfgang Ehlgen vorgeschlagenen Konzept fortzuführen. Der verlängerte Bauzeitraum rechtfertigt es, Kosten zu sparen, indem Arbeiten, die möglich sind, in Eigenarbeit statt als Fremdvergabe ausgeführt werden. Für Arbeiten, die nicht in Eigenarbeit geleistet werden können, z. B. das Fließen der Sanitärräume, soll ein Unternehmer beauftragt werden.

Die höheren Kosten für die Arbeitsausführung durch den Unternehmer rechtfertigen keine frühere Fertigstellung, da sich die Mehrkosten durch die erweiterte Vermietung in diesem Zeitraum nicht erwirtschaften ließen. Für das Jahr 2026 ist ein Budget von 8.000 Euro eingeplant.

TOP 4 Beratung und Beschlussfassung über die Durchführung der Arbeiten zur Renovierung des Gemeindehauses Hauptstraße 10

Aktueller Baustand: Räumlichkeiten sind entkernt, Bad im EG wurde räumlich erweitert, die Haupt Elektroleitungen zu den Verteilerschränken wurden eingezogen, Schlitze für E-Leitungen sind im EG weitgehende hergestellt. Die weiteren durchzuführenden Arbeiten sollen nach einstimmigem Beschluss durch den Gemeinderat durch Mitarbeiter der Gemeinde und durch Unternehmer durchgeführt werden. Es geht dabei um den Einbau energetisch verbesserter Fenster, die Fertigstellung der Elektroarbeiten, Einbau Heizung, Wasser – und Sanitäranlagen, Tapezier-, Anstreich-, Renovierung der Holztreppe, Schreinerarbeiten, Bodenbelagsarbeiten und die Erneuerung der Zimmertüren. Die Gemeinde wird dazu ein Budget von 72 Tsd. Euro im Haushalt 2026 einstellen.

TOP 5 Einwohnerfragestunde

Einwohnerfragestunde wurde nicht in Anspruch genommen

TOP 6 Verschiedenes

Weidenbäume am Parkplatz des Dorfgemeinschaftshauses

Die Weidenbäume am unteren Parkplatz des Dorfgemeinschaftshauses stellen ein Problem für die Verkehrssicherheit dar. Der Gemeinderat hat das Problem erörtert und sich für die Entfernung der Bäume ausgesprochen. Als Ersatz sollen schmalkronige Wildobstsorten, beispielsweise Mehlbeere, Elsbeere oder Speierling, gepflanzt werden. Damit wird die im Rahmen der Planung zur Erweiterung des Dorfgemeinschaftshauses festgelegte Kompensationsmaßnahme (EIV-157986331439) aus dem Jahr 1995 umgesetzt.

LEADER - LAG – Vorschläge

LEADER ist ein europäisches Förderprogramm zur Regionalentwicklung. Ziel ist es, ländliche Regionen attraktiv zu gestalten und fit für die Zukunft zu machen. Mithilfe von LEADER können innovative und neue Ideen gefördert werden, die z.B. die Gemeinschaft stärken, die Geschichte der Region erlebbar machen, die Vermarktung lokaler Produkte fördern, touristische Angebote ausbauen. Bei der Lokalen Aktionsgruppe (LAG) Westerwald können bis zum 20. März 2026 öffentliche und private Antragsteller ihre innovativen Vorhaben einreichen, um die Attraktivität des ländlich geprägten Aktionsgebiets zu steigern und nachhaltig zu erhalten. Konkrete Informationen dazu und Anträge sind auf der Webseite der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises einsehbar. (https://www.leader-westerwald.de/)

Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz

Am 22. März 2026 finden in Rheinland-Pfalz die Landtagswahlen statt. In Marzhausen wird das Wahllokal im Dorfgemeinschaftshauses eingerichtet werden.

Nächste Gemeinderatssitzung

Am 24. März 2026 wird um 19.00 Uhr die 2. Gemeinderatssitzung 2026 im Dorfgemeinschaftshaus stattfinden.

II. Nichtöffentlicher Teil:

TOP 7 Friedhofsangelegenheiten

Die Friedhofssatzung der Gemeinde Marzhausen sieht in § 22 die Entfernung derjenigen Grabmale und sonstigen Grabausstattungen vor, deren Leichen und Aschen in Reihengräbern eine Ruhezeit von 30 Jahre überschritten haben.

Nach Ablauf der Ruhezeit oder des Nutzungsrechts sind die Grabmale und sonstigen Grabausstattungen zu entfernen. Kommt der Berechtigte dieser Verpflichtung nicht nach, kann die Friedhofsverwaltung ihn schriftlich auffordern, innerhalb einer festzusetzenden angemessenen Frist die Anlagen zu entfernen. Wird der Aufforderung nicht rechtzeitig Folge geleistet, so kann die Friedhofsverwaltung die Anlagen auf Kosten des Pflichtigen entfernen lassen. Wird über die entfernte Anlage nicht innerhalb von zwei Monaten von dem Berechtigten verfügt, so kann die Friedhofsverwaltung entsprechend den Vorschriften des § 383 ff. BGB verfahren. Betroffen sind vier Gräber in der untersten Grabreihe. In der mittleren Grabreihe sind sieben Gräber betroffen. In der oberen Urnengrabreihe ist ein Grab betroffen.

Der Ortsbürgermeister wird beauftragt die Aufforderung zur Entfernung der Grabstätten im Amtsblatt zu veröffentlichen.

TOP 8

Pachtangelegenheiten