Aus der Gemeinderatssitzung | Aktuelle Nachrichten und Informationen

vom 12.12.2023

Aus der Gemeinderatssitzung

1. Beratung und Beschlussfassung über den Forstwirtschaftsplan 2024

Der neue Leiter des Forstreviers Kroppacher Schweiz, Herr Matthias Gürke, gab zunächst einen Rückblick über die forstbetrieblichen Ergebnisse des letzten Jahres. Anschließend erläuterte er die Maßnahmen und den Forstwirtschaftsplan für das Jahr 2024. Im Anschluss konnten Fragen geklärt werden. Der Gemeinderat beschloss einstimmig den vom Forstamt Hachenburg vorgelegten Forstwirtschaftsplan und den Finanzplan für das Jahr 2024.

2. Beratung und Beschluss über die Widmung von Gemeindestraßen

Zu diesem Top war der Sachbearbeiter der VG Hachenburg, Herr Jonas Wisser, anwesend, der ausführlich zu den Top 2 bis Top 4 informierte. Voraussetzung für die Erhebung von wiederkehrenden Ausbaubeiträgen nach der „Ausbaubeitragssatzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen“ ist, dass die beitragspflichtigen Grundstücke von einer öffentlichen Straße erschlossen sind. Den Öffentlichkeitscharakter erhält eine Straße durch einen formellen Widmungsakt. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht die Widmung aller Gemeindestraßen vor, die entsprechend den Herstellungsmerkmalen der Erschließungsbeitragssatzung endgültig hergestellt werden und die, zum Teil seit vielen Jahren, tatsächlich für den öffentlichen Verkehr genutzt werden. In dem vorliegenden Beschlussvorschlag fehlen die „Hauptstraße“, der „Bergweg“ sowie die Straße „Im Winkel“. Die „Hauptstraße“ ist zugleich klassifizierte Kreisstraße - K 15 und fällt daher in die Baulast des Kreises. Der Ortsgemeinde obliegt dabei nach § 12 Abs. 9 LStrG die Baulast für Gehwege, Parkplätze und Plätze. In den übrigen beiden Wegen sind die Merkmale der endgültigen Herstellung der Erschließungsanlagen gemäß der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen noch nicht erfüllt.

Auf der Grundlage des § 36 des Landesstraßengesetzes (LStrG) vom 1. August 1977 (GVBI. S. 273), in der derzeit gültigen Fassung, beschließen die Ratsmitglieder, unter Berücksichtigung des Abstimmungsverbotes aufgrund von Befangenheit, diejenigen Ortsstraßen, welche die Merkmale einer öffentlichen Straße erfüllen, im Sinne des § 3 Nr. 3a LStrG mit sofortiger Wirkung dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Auf Grundlage des Widmungsbeschlusses wird eine Widmungsverfügung erlassen, die nach § 36 Abs. 3 LStrG öffentlich bekannt zu machen ist. Die Veröffentlichung erfolgt im INFORM.

3. Der Rat beschließt die Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen (Ausbaubeitragssatzung wiederkehrende Beiträge) in der vorgelegten Form. Die Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Ausbaubeitragssatzung Einzelabrechnung vom 06. März 2009 außer Kraft.

4. Der Ortsgemeinderat Marzhausen beschließt einstimmig die Satzung zur Verschonung von Grundstücken gemäß § 14 der Satzung der Ortsgemeinde Marzhausen zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen in der vorgelegten Form. Die Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

3. 5. Bekanntgaben/Verschiedenes

Der Gemeinderat beschließt einstimmig den Austausch von zwei Dachfenstern in der Mietwohnung des DGH.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig den Ankauf von 10 Rasenurnengrabplatten.

Um die Verkehrssicherheit zu verbessern, wurde für den Kreuzungsbereich Birkenweg/Hauptstraße ein Verkehrsspiegel beschafft. Der Spiegel soll am 13.01.2024 im Rahmen einer Dorfaktion in Eigenleistung aufgestellt werden.

In der Grillhütte wurde ein Holzofen mit einer Heizleistung von 7 kW und ein Kamin eingebaut. Der Dorfverein hat dies mit Hilfe von Fördermitteln ermöglicht. Dafür und für die fleißigen Helfer, die den Kamin gemauert haben, ein herzliches Dankeschön. Ofen und Schornstein wurden inzwischen vom Bezirksschornsteinfeger abgenommen.

Im Rahmen einer möglichen Katastrophenwarnung erhält das Dorf eine Sirene. Als Standort ist das Gemeindehaus an der Hauptstraße vorgesehen.

Zur Verwendung der KIPKI-Mittel wurde über die Verbandsgemeinde ein Antrag gestellt, die Beleuchtung im DGH auf LED-Lampen umzustellen. Als weiteres Projekt wurde die Schaffung einer Entnahmestelle aus der Dorfzisterne beantragt.

Nach der Angebotseröffnung im Rahmen der Bündelausschreibung werden die kommunalen Stromverbraucher im Dorf ab 2024 von den Stadtwerken Trier mit Strom beliefert.

Durch die zeitweise Abschaltung der Straßenbeleuchtung in der Zeit zwischen 00:00 Uhr und 04:30 Uhr konnte der Stromverbrauch um 36% gesenkt werden.

Für die Durchführung des freiwilligen Winterdienstes durch die Gemeinde wurde ein Dienstleister gefunden. Dieser wird nach Beauftragung durch die Gemeindeverwaltung tätig.

Das Land Rheinland-Pfalz hat neue Sturzflutgefahrenkarten ins Internet gestellt. Insbesondere wird nun auch die Sturzflutgefahr innerhalb von Ortschaften dargestellt. Die Karten und weitere Informationen finden Sie hier: https://wasserportal.rlp-umwelt.de/servlet/is/10360/

6. Von der Einwohnerfragestunde wurde kein Gebrauch gemacht.

Hans‐Günter Mohr, Ortsbürgermeister