Der Vorsitzende gibt bekannt: Zum Zeitpunkt der Gemeinderatssitzung haben 22 Grundstückseigentümer die Pauschale von 30,00 Euro für die Mitbenutzung von Grüncontainer und Astplatz an die Gemeinde entrichtet. Für den Bauhof wurde ein STIHL-Kombimotorgerätes mit Heckenschneider und Motorhochentaster beschafft.
Die Fenster im Gemeindehaus, Hauptstr. 10, wurden ausgewechselt. Die Rutsche des Spielturms am Nöchelchen wurde erneuert.
Nach Rücksprache mit dem Katasteramt erläutert der Vorsitzende die Genauigkeit von im Geoportal LANIS farbig dargestellten Grenzpunkte. Diese Punkte haben in der Flur im konkreten Fall keine zentimetergenaue Qualität und können Abweichungen zwischen 0,5 Meter und mehreren Metern aufweisen. Die Abweichungen haben technische und historische Gründe. Der Blick in LANIS für den Bereich der Fluren in der Gemarkung zeigt, dass es an einigen Stellen zu Abweichungen von Karte und Wirklichkeit bei der Bewirtschaftung von Grundstücken und gemeindlichen Wegen kommt. Dies ist auch umgekehrt festzustellen. Die Dorfzisterne ist mit Wasser gefüllt. Die Wasserentnahme wird in Trockenzeiten für Feuerwehr, Landwirtschaft und Gartenbesitzer ermöglicht.
Die Rechnungsprüfung fand am 05.05.2026 in den Räumen der Verbandsgemeindeverwaltung satt. Die Vorsitzende des Ausschusses Evelyn Büning, informiert den Gemeinderat über das Ergebnis der Belegprüfung zum Jahresabschluss 2024 sowie über dessen Eckpunkte des Jahresabschlusses 2024.
Beschluss des Jahresergebnisses 2024 mit Anlagen und Feststellung des Ergebnisses gem. §114 Abs. 1 GemO. Bürgermeisterin und die Beigeordneten der Verbandsgemeinde sowie der Ortsbürgermeister und die Ortsbeigeordneten und allen an den Verwaltungsgeschäften Beteiligten wurden entlastet.
Es wurden keine Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und seinen Anlagen für das Jahr 2026 gemäß § 97 Abs. 21 GemO eingereicht.
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026/2027 wurde beraten und der Beschluss auf die kommende Sitzung vertagt.
Die Ortsgemeinde Marzhausen beschließt den Beitritt zur gemeinsamen Anstalt des öffentlichen Rechts „Kommunale Energie Verbandsgemeinde Hachenburg AöR“. In diesem Zusammenhang wird der Satzung der „Kommunale Energie Verbandsgemeinde Hachenburg AöR“ zugestimmt.
Die Verwaltung wurde ermächtigt, die Maßnahmen im Rahmen des Förderprogramms ´´Regionales Zukunftsprogramm – Regional. Zukunft. Nachhaltig. in Rheinland-Pfalz´´ (RZN) unter Einhaltung der geltenden Vergaberichtlinien auszuschreiben. Der Ortsbürgermeister wurde ermächtigt, die Aufträge der im RZN-Förderprogramm vorgesehenen Maßnahmen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel, vorbehaltlich der Genehmigung des jeweils geltenden Haushaltsplans und nach erfolgter Ausschreibung durch die Verwaltung, an das wirtschaftlich günstigste Unternehmen zu vergeben
Aus dem Gemeinderat kommt der Hinweis auf eine notwendige Reparatur oder den Austausch des Mülleimers auf dem Friedhof.
In der Einwohnerfragestunde wurde auf Längsrisse in der Asphaltdecke im Bereich der Birkenwegs hingewiesen. Es wurden Fragen der anwesenden Einwohner beantwortet.