Nicht öffentlicher Teil:
TOP 1: Grundstücksangelegenheiten
Der Gemeinderat stellt Einvernehmen zu einer Bauvoranfrage nach § 36 BauGB her.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Öffentlicher Teil:
TOP 2: Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über das Ergebnis der Rechnungsprüfung
Der Vorsitzende des Ausschusses, Wolfgang Ehlgen, berichtete dem Gemeinderat über das Ergebnis der Belegprüfung zum Jahresabschluss 2021 sowie über Eckpunkte des Jahresabschlusses. Nach einer detaillierten Aufführung aller wichtigen Inhalte wurde der Jahresabschluss 2021 mit den Anlagen beschlossen und das Ergebnis gem.§ 114 Abs. 1 Satz 1 GemO festgestellt.
TOP 3: Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2021 und die Entlastung des Ortsbürgermeisters und der Bürgermeisterin der Verbandsgemeinde sowie den an den Verwaltungsgeschäften beteiligten Beigeordneten der Verbandsgemeinde und der Ortsgemeinde.
Gemäß § 22 GemO haben der Ortsbürgermeister und der Ortsbeigeordnete an der Beratung und Beschlussfassung nicht teilgenommen. Den Vorsitz hat das älteste Ratsmitglied Eberhard Thiel übernommen. Da es zu keinen Beanstandungen der Haushaltsführung kam, stellte der Vorsitzende den Antrag, entsprechend der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses, dem Ortsbürgermeister, der Bürgermeisterin der Verbandsgemeinde sowie den an den Verwaltungsgeschäften beteiligten Beigeordneten der Verbandsgemeinde und Ortsgemeinde Entlastung zu erteilen. Die Entlastung wurde einstimmig erteilt.
TOP 4: Beratung und Beschlussfassung über die Einführung eines Konzeptes zum Umgang mit Biotopbäumen, Altbäumen und Totholz im Wald.
Der erste Beigeordnete Andreas Becker erläutert ausführlich ein Konzept zum zukünftigen Umgang mit Biotopbäumen, Altbäumen und Totholz im Gemeindewald (BAT-Konzept). Das BAT-Konzept dient einerseits als Vorsorge zur Sicherung von Lebensräumen von Pflanzen, Tieren und dem Erhalt der besonderen Vielfalt im Wald. Durch eine stärker gruppierte Verteilung totholzreicher Elemente (Sicherung der Vernetzung) helfen die BAT-Gruppen andererseits, mögliche Zielkonflikte zu minimieren und die Sicherheit bei der täglichen Arbeit im Wald zu erhöhen.
Hierzu hat Andreas Becker potenzielle BAT-Bereiche in Luftbildkarten erfasst, deren Eigenheiten und den angedachten Schutz erläutert. Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Einführung eines Konzeptes zum Umgang mit Biotopbäumen, Altbäumen und Totholz im Gemeindewald.
Andreas Becker stellt das neu aufgelegte Förderprogramm des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) "Klimaangepasstes Waldmanagement" zur Honorierung der Ökosystemleistung des Waldes vor. In diesem Programm steht für den Zeitraum bis 2026 der Betrag von 900 Millionen Euro zur Verfügung. Zweck der Zuwendung sind der Erhalt, die Entwicklung und die Bewirtschaftung von Wäldern, die an den Klimawandel besser angepasst (klimaresilient) sind.
Voraussetzung für die Förderung ist die nachgewiesene Einhaltung von übergesetzlichen und über derzeit bestehende Zertifizierungen hinausgehenden Kriterien für ein klimaangepasstes Waldmanagement. Ziel ist es, die Fähigkeit zur Kohlenstoffspeicherung der Wälder zu erhalten und die Biodiversität zu erhöhen. Zudem sollen die Wälder nachhaltig und naturnah bewirtschaftet werden, um sich an die Folgen des Klimawandels stärker anzupassen.
Sobald die detaillierten Förder- und Antragsbedingungen veröffentlicht sind, wird der Gemeinderat erneut darüber beraten und über die Beteiligung einen Beschluss fassen.
TOP 5: Beratung und Beschlussfassung über die Anpassung der Grundsteuer und Gewerbesteuer.
Der Verfassungsgerichtshof RLP (VGH) hat in einem Urteil vom 16.12.2020 das Landesfinanzausgleichsgesetz für verfassungswidrig beurteilt. Gleichzeitig wurde der Landesgesetzgeber aufgefordert dieses Gesetz verfassungskonform anzupassen. Als Vorgabe ist die Ausschöpfung der kommunalen Einnahmemöglichkeiten, als auch die Nivellierung der Grundsteuer- und Gewerbesteuersätze gefordert. Es werden festgesetzt:
Grundsteuer A: Anhebung auf 345 v.H. (bisher 300 v.H.) Grundsteuer B: Anhebung auf 465 v.H. (bisher 365 v.H.) Gewerbesteuer: Anhebung auf 400 v.H. (bisher 365 v.H.)
Abstimmungsergebnis: einstimmig
TOP 6: Aktualisierung der Benutzergebühren für Verbrauchskosten im Dorfgemeinschaftshaus und an der Grillhütte.
Bedingt durch allgemein gestiegene Verbrauchskosten wird es notwendig diese Kostensätze bei der Vermietung anzupassen.
Es gelten je 0,60 €/kWh Strom und 1,50 €/Liter verbrauchtem Heizöl.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
TOP 7: Beratung und Beschlussfassung zu Einsparmöglichkeiten bei der Straßenbeleuchtung.
Der Gemeinderat beschließt die probeweise Abschaltung der Straßenlampen in der Zeit vom 01.12. bis zum 30.12.2022 zwischen 0:00 Uhr bis 04:30 Uhr. Es wird die Ansicht vertreten, dass die Frequentierung der Straßen durch Fußgänger in diesem Zeitraum extrem gering ist. Der Energieeinsatz einer vollständigen Beleuchtung der Dorfstraßen steht dazu in keinem vernünftigen Verhältnis. Nach der einmonatigen Testphase werden die durch die Dorfbewohner damit gesammelten Erfahrungen ausgewertet und diese Betriebsweise überprüft.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
TOP 8: Beratung und Beschlussfassung über die Rodung des Baumstreifens zwischen der B 414 und den Bahngleisen in Flur 33, Parzelle 8.
Ratsmitglieder haben im Vorfeld vor Ort einen Eindruck durch eine mögliche Gefährdung des Straßenverkehrs gewinnen können. Im Wesentlichen besteht der Baumbestand aus äußerlich gesund wirkenden Eichen. Mehrheitlich anerkannt geht davon keine unmittelbare Gefährdung aus. Zudem erfüllt der Baumstreifen auf in dem ansonsten baumlosen Bereich die Funktion einer Windbremse. Im belaubten Zustand wirken die Bäume als Lärmschutz des Verkehrs auf der Bundesstraße zum Dorf hin.
Der Gemeinderat beschließt mit einer Gegenstimme das Belassen der Eichen und die Beseitigung von drei zwieseligen Kirschbaumstämmen sowie einer Aspe im östlichen Bereich der Fläche.
TOP 9: Bekanntgaben/Verschiedenes
• Der Termin zum Beschneiden der Bäume in der Hauptstraße wird nachgeholt.
• Der durchgeführte Verschluss des großen Wandlüfters trägt zur Abdichtung der Gebäudehülle im DGH und damit zur Einsparung von Heizenergie bei.
• Zur Erfassung der Heizölverbrauchskosten wurde ein Durchflusszähler am Brenner installiert.
• Im Keller des DGH wurden die Toilettenräume und der Flur mit Bewegungsmeldern zur Lichtsteuerung erweitert.
• Gemäß der Straßenreinigungssatzung sind die Anlieger zur Reinigung der oberirdischen Bestandteile der Regeneinläufe in den Straßen verpflichtet. Die Entleerung der darunter liegenden Schlammeimer ist grundsätzlich die Aufgabe der Gemeinde. Wobei die Gemeinde diese Aufgabe gegen Kostenerstattung auf die Verbandsgemeindewerke übertragen kann. In der Gemeinde Marzhausen wird diese Säuberung durch die Gemeindearbeiter durchgeführt werden.
• Infos zur Rundholzkartellklage. Das LG Mainz hat in einem Urteil die Kartellschadensersatzklage gegen das Land Rheinland-Pfalz abgewiesen. Die Berufung steht dem Kläger frei.
• Das Forstamt Hachenburg empfiehlt nicht die Vergabe von Flächenlosen bei der Aufarbeitung von Brennholz durch Selbstwerber.
• Der Winterdienst wird in diesem Jahr wieder durch Lars Weyer aus Kroppach durchgeführt werden.
• Die Situation zur Entleerung des Grüncontainers war im Herbst nicht zufriedenstellend. Im kommenden Jahr sollen neue Angebote für die Durchführung dieser Dienstleistung eingeholt werden.
TOP 10: Einwohnerfragestunde
Die Einwohnerfragestunde wurde nicht in Anspruch genommen.
Ende der Sitzung: 23:00 Uhr
Vorsitzender und Schriftführer
Hans-Günter Mohr, Ortsbürgermeister