Informationen aus der Gemeinderatssitzung | Aktuelle Nachrichten und Informationen

vom 11.04.2025

Informationen aus der Gemeinderatssitzung

T a g e s or d n u n g

I. Öffentlicher Teil:

1. Erschließungsmaßnahme „Im Mühlenholz“; Ablösung der Erschließungsbeiträge.

Am 28.03.2024 hat der Gemeinderat beschlossen, die Baugrundstücke im Baugebiet „Im Mühlenholz“ für 80 €/qm Grundstücksfläche zu verkaufen. Im Verkaufspreis enthalten sind auch die Anteile für die Erschließungsbeiträge sowie die Einmalbeiträge und Anschlusspauschalen der Verbandsgemeindewerke. Die Erschließungsbeiträge werden vor Entstehung ihrer sachlichen Beitragspflicht der VG-Werke abgelöst und es werden anschließend keine Erschließungsbeitragsbescheide mehr an die Anlieger versendet. Für die Ablösung des Erschließungsbeitrages ist es beitrags-rechtlich notwendig, eine sog. Vereinbarung über die Ablösung des Erschließungsbeitrages mit den jeweiligen Anliegern zu treffen, die von dem Ortsbürgermeister und dem jeweiligen Anlieger zu unterschreiben ist. Eine Zahlung des Ablösebetrages durch Abschluss der Ablösevereinbarung ist daher nicht erforderlich, da der Ablösebetrag bereits mit Zahlung des Kaufpreises entrichtet ist. Dies ist in der Ablösevereinbarung entsprechend geregelt.

Es wird beschlossen, dass im Rahmen des Verkaufs der Grundstücke im Baugebiet „Im Mühlenholz“, die sich alle im Eigentum der Ortsgemeinde befinden, die Erschließungsbeiträge für die erstmalige Herstellung der Erschließungsanlage „Im Mühlenholz“ nach § 133 Absatz 3 Satz 5 Baugesetzbuch vor Entstehung der sachlichen Beitragspflicht abzulösen. Der dabei zu vereinbarende und von den Anliegern zu zahlende Ablösebetrag bemisst sich nach der Höhe des voraussichtlich entstehenden Erschließungsbeitrages.

Abstimmungsergebnis: 7 x Ja 0 x Nein 0 x Enthaltungen

2. Beratung und Beschlussfassung über eingereichte Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und seinen Anlagen für das Haushaltsjahr 2025.

Es wurden keine Vorschläge eingereicht.

3. Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und seinen Anlagen für das Haushaltsjahr 2025.

Der Vorsitzende stellt den Haushaltsplan vor. Er erläutert einzelne markante Haushaltsstellen, geplante Investitionen, Hebesätze, das Steueraufkommen und die Kreis- und VG-Umlage. Der Gemeinderat beschließt die Haushaltssatzung und seine Anlagen für das Haushaltsjahr 2025.

Abstimmungsergebnis: 7 x Ja 0 x Nein 0 x Enthaltungen

4. Regionales Zukunftsprogramm – Projektvorschläge

Der Landtag des Bundeslandes RLP hat am 20.02.2025 das Gesetz zu den Ausführungen des Regionalen Zukunftsprogramms „Regional. Zukunft. Nachhaltig“ (LGRZN) beschlossen. Zweck dieses Gesetzes ist es, antragsberechtigten kommunalen Gebietskörperschaften mit größeren strukturellen Herausforderungen im Haushaltsjahr 2025 einmalig Fördermittel zur Umsetzung von Maßnahmen zur Förderung gleichwertiger Lebensverhältnisse zur Verfügung zu stellen. Fördermittel werden nach Einwohnerzahl an strukturschwache Kommunen verteilt (rd. 159,91 € pro Einwohner der VG). In der VG Hachenburg können Mittel in Höhe von 3.950.987,64 EUR beantragt werden. Die Hälfte kann für Maßnahme der Ortsgemeinden verwendet werden. In der Gemeinde Marzhausen können bis zu 20.788,78 € beantragt werden. Die nach diesem Gesetz geförderten Maßnahmen sollen insbesondere dazu beitragen, Strukturdefizite abzubauen beziehungsweise deren Folgen abzuschwächen, die wirtschaftliche Entwicklung zu fördern, eine klimagerechte Infrastruktur und Versorgung weiterzuentwickeln sowie den sozialen Zusammenhalt zu stärken.

Eine Positivliste umfasst Maßnahmen, die aus Sicht der Landesregierung geeignet sind, die Rahmenbedingungen zu verbessern oder negative Auswirkungen der Rahmenbedingungen abzumildern. Die Handlungsfelder beziehen sich im weitesten Sinne auf drei Kapitel:

I. Maßnahmen zur Stärkung der kommunalen Infrastruktur und der sozialen Gemeinschaft vor Ort.

II. Klimaschutz-, Klimaresilienz- und sonstige strukturelle Maßnahmen

III. Wirtschafts-, agrar- und verkehrsstrukturelle Maßnahmen.

In Marzhausen können max. 55 v.H. auf Maßnahmen im Sinne des Kapitels I (ca. 11.433 €), max. 30 v.H. auf Maßnahmen im Sinne des Kapitels II und (ca. 6.236 €), max. 30 v.H. auf Maßnahmen im Sinne des Kapitels II sowie max. 30 v.H. auf Maßnahmen im Sinne des Kapitels III (ca. 6.236 €) gefördert werden.

Zu den möglichen Maßnahmen in den Kapiteln hat der Gemeinderat Maßnahmen priorisiert.

Kapitel 1.2.3: Verbesserung Einrichtungen im DGH (Akkustik, Beschallungsanlage, Leinwand, Außenbeleuchtung), 1.4.7 Abriss altes Feuerwehrgerätehaus im Birkenweg, 1.8.1 Beschaffung von 2 Halterungen für die behindertengerechte Toilette an der Grillhütte.

Kapitel 2: 2.7.1 Förderung zur Pflanzung und Pflege von Obstbäumen auf den Flurflächen der Gemarkung. 2.3.3 Anbringung von Jalousien im DGH

Kapitel 3: 3.7.1 Instandsetzung der Wegeinfrastruktur des durch die DLR kartierten gemarkungsübergreifenden landwirtschaftlichen Kernweges (7363) am Höhweg in Richtung Oberhattert.

5. Bekanntgaben/Verschiedenes

• Vorstellung Kostenvoranschläge für Austausch der Heizung in Wohnung Hauptstraße 10 und Kostenvoranschlag für die Ausbesserung des Flurweges in der Dombach.

• Andreas Becker hat den Verwendungsnachweis Fördermodul PEFC Klimaangepasstes Waldmanagement fristgerecht auf den Weg gebracht.

• Verteilung des Brennholzes soll vor Ostern erfolgen.

• Birken im Birkenweg in Höhe Hausnummer 14 werden im Verlauf der Holzerntearbeiten zur Brennholzbereitstellung entfernt.

• Im Bürgerwald wurden ausgefallene Großpflanzen beschafft und gepflanzt.

• Termine:

• 30.04.2025: Dorfcafe

• 30.04.2025 Dorfjugend lädt zur Maifeier ein.

• 06.05.2025: Rechnungsprüfungsausschuss tritt zur Wahl der Vorsitzenden und zur Prüfung der Rechnungen 2023 zusammen.

• 29.05.2025: Backesfest

• 01.07.2025: Gemeinderatssitzung um 19.00 Uhr im DGH

6. Einwohnerfragestunde

Von der Einwohnerfragestunde wurde Gebrauch gemacht.