Klimaangepasste Waldbewirtschaftung im Gemeindewald | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Teilnahme am Förderprogramm "Klimaangepasstes Waldmanagement"

Klimaangepasste Waldbewirtschaftung im Gemeindewald

Der Gemeinderat Marzhausen hat in seiner Gemeinderatssitzung vom 26.01.2023 beschlossen, den Gemeindewald in den kommenden 10 Jahren unter besonderer Berücksichtigung an das sich ändernde Klima zu bewirtschaften und zu entwickeln.

Ziel ist der Erhalt, die Entwicklung und die Bewirtschaftung eines an den Klimawandel angepassten (klimaresilienten) Waldes. Grundvoraussetzung für die Resilienz des Waldes und der Klimaschutzleistungen ist dazu die Erhöhung der Biodiversität.

Dazu werden wir bei der Bewirtschaftung Kriterien ansetzen, welche über die derzeit bestehende Zertifizierungsvorgaben von PEFC hinausgehen. Als Unterstützung bei dieser Aufgabe erhält die Gemeinde eine jährliche Zuwendung "Klimaangepasstes Waldmanagement" vom Bund.

Die 12 Kriterien für diese Waldbewirtschaftung können unter https://www.klimaanpassung-wald.de/hintergrund eingesehen werden.

Eine der 12 Förderbedingungen besagt, dass 5 % der förderfähigen Waldfläche vorübergehend für 20 Jahre aus der Nutzung genommen werden müssen. In der Gemarkung Marzhausen ist hierzu eine Fläche von 5,22 ha für die natürliche Waldentwicklung ausgewiesen. Auf diesen Flächen dürfen keine forstlichen oder sonstigen Maßnahmen durchgeführt werden.

Jegliche Form der Nutzung (Befahren, Anpflanzen, Mulchen, Waldpflege, Freischneiden vorhandener Jagdschneisen oder Pirschwege sowie deren Neuanlage, Pflege von Kirrungen, Holzernte, Freischneiden durchgehender Wanderwege oder direkt angrenzender Wirtschaftswege, etc.) ist auf Flächen der natürlichen Waldentwicklung förderschädlich. Wird im Rahmen einer externen Kontrolle eine Nutzung auf diesen Flächen nachgewiesen, kann dies zum Verlust der Förderwürdigkeit führen. In der Folge müssten bereits erhaltene Fördermittel zurückgezahlt werden.

Den Waldbewirtschaftern, dem Jagdpächter und dessen Helfern, den Bürgern und anderen Nutzern sind daher Eingriffe in diese Flächen, die zum Verlust der Förderung führen können, untersagt.

Die Lage der Flächen ist aus den beigefügten Karten ersichtlich.

Übersichtskarte

Bereiche Abt. 1

Bereiche Abt. 7/8

Bereiche Abt. 14 bis 16