Die Rasenmäherzeit hat wieder begonnen und die ersten Nachfragen erreichen mich mit der Bitte den Nachbarn auf die gesetzlich festgelegten Einsatzzeiten für Rasenmäher hinzuweisen. Zur Vermeidung von unnötigem Ärger erinnere ich daher an diesbezügliche Bestimmungen.
Rasenmäher, Freischneider, Rasentrimmer, Laubbläser dürfen an Sonn- und Feiertagen ganztägig sowie an Werktagen in der Zeit von 20.00 Uhr bis 07.00 Uhr nicht betrieben werden,
In RLP regelt das Landes-Immissionsschutzgesetz (LImScHG) die Erlaubnis zum Betrieb von einigen motorbetriebenen Geräten im Wohngebiet. Der Betrieb der im Anhang der 32. BImSchV aufgeführten Geräte und Maschinen ist in Gebieten, die dem Wohnen dienen (§§ 2 bis 6 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 - BGBl. I S. 132 - in der jeweils geltenden Fassung), sowie in den Sondergebieten nach den §§ 10 und 11 Abs. 2 der Baunutzungsverordnung an Werktagen in der Zeit von 13.00 bis 15.00 Uhr und von 20.00 bis 7.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen ganztägig nicht zulässig. Freischneider, Grastrimmer/Graskantenschneider, Laubbläser und Laubsammler dürfen darüber hinaus an Werktagen auch in der Zeit von 7.00 bis 9.00 Uhr und von 17.00 bis 20.00 Uhr nicht betrieben werden.
Ganz schön bürokratisch und kompliziert gemacht. Für die Praxis ist die Regelung für benzinmotorgetriebene Rasenmäher, Freischneider, Grastrimmer, Laubbläser und Laubsammler konkret dargestellt.
Rasenmäher erlaubt von 07:00 bis 13:00 Uhr und von 15:00 bis 20:00 Uhr.
Freischneider, Rasentrimmer, Laubbläser, Laubsammler erlaubt von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr und von 17:00 Uhr bis 20:00 Uhr.
Im Hinblick auf ein angenehmes und stressfreies nachbarschaftliches Miteinander sollte sich jeder and die Einhaltung der Mittagsruhezeit und abendliche Ruhezeit halten.
Anmerkung zur Entsorgung des Rasenschnitts in den Grüncontainers am Friedhof:
Am späten Samstagnachmittag habe ich Grünabfall zum Grüncontainer gebracht. Dabei fand ich hinter dem Container einen Haufen abgekippten Rasenschnitt obwohl dafür noch genügend Platz im Container vorhanden war. Auf dem Foto ist dies erkennbar. Denjenigen der den Rasenschnitt dort abgekippt hat, bitte ich um die vollständige Beseitigung der Ablagerung.
Die nächste Leerung des Containers findet rechtzeitig vor Samstag, turnusgemäß am Freitag durch die Firma Bellersheim statt.