Die Bundesstraße 414 ist wegen der Erneuerung einer Verschleißschicht weiterhin für den Autoverkehr gesperrt. Gleichzeitig ist seit dem Wochenende der Schienenverkehr eingestellt. Diese Gelegenheit wurde im Gemeindewald dazu genutzt, die Gefährdung des Verkehrs durch den Gehölzstreifen zwischen Bahn und Straße zu beseitigen. Mittlerweile konnten die dazu erforderlichen Holzerntearbeiten in diesem Bereich abgeschlossen werden. Im Verlauf der kommenden Wochen werden auf der entstandenen schmalen Freifläche einige Sträucher und Bäume zweiter Ordnung gepflanzt. Durch diese Bepflanzung kann dann eine zukünftige Gefährdung der Verkehrssicherheit weitgehend verhindert werden. Notwendig werdende Holzerntearbeiten an dem Gehölzstreifen im Bereich der stark befahrenen Bundesstraße und der Bahnstrecke waren in der Vergangenheit für die Gemeinde teuer. Begründet ist dies durch die vorgeschriebenen Absicherungen der Arbeitsstellen durch Ampelsperrung oder Vollsperrung mit der Ausschilderung von Umleitungen.
Mit der Verteilung des frisch geernteten und gerückten Holzes an die diesjährigen Brennholzinteressenten ist in den kommenden zwei Wochen zu rechnen. Die bereitgestellten Holzpolter sind an Waldwegen abgelegt und bestehen überwiegend gemischt aus verschiedenen Laubholzarten. Bedingt durch die Verkehrssicherungsmaßnahme konnte jedoch mehr Holz bereitgestellt werden als dies zunächst der Rahmen des jährlichen Hiebssatzes vorgesehen war. Insofern wird die bisher zunächst auf 5 Fm begrenzte Abgabemenge erweitert. Die in diesem Jahr zu viel geerntete Holzmenge wird im kommenden Jahr eingespart.
Alle bisherigen Holzbesteller haben daher jetzt die Möglichkeit die bereits gemeldete Brennholzmenge zu erweitern.
Um eine schnelle Durchführung der Holzverteilung zu ermöglichen, bitte ich um die Meldung der erweiterten Bestellmenge bis zum 01. November an die Gemeindeverwaltung schriftlich, per E-Mail (buergermeister@marzhausen.com) oder per WhatsApp.
Der Preise für an den Weg gerücktes Laubbrennholz beträgt 65,00 €/Fm, für Nadelbrennholz -> 35,00 €/Fm. Die Aufarbeitungsbedingungen bleiben weiterhin:
Der Erwerb von Brennholz in Selbstwerbung ist nur für Marzhäuser mit eigener Feuerstelle für den Eigenbedarf möglich.
Voraussetzung für die Aufarbeitung im Wald ist der Nachweis eines anerkannten Motorsägenscheins.
Nutzung der vorgeschriebenen Sicherheitseinrichtungen und Bekleidung
Nutzung von Sonderkraftstoff und biologisch abbaubarem Kettenhaftöl