Manche Windräder blinken tagsüber weiß, andere bei Dunkelheit rot und moderne Anlagen sogar nur bei Bedarf.
👉🏼Dahinter steckt kein Zufall, sondern klare Luftfahrtvorgaben:
Windenergieanlagen müssen für den Flugverkehr gut sichtbar sein – je nach Höhe mit unterschiedlichen Licht- und Farbkennzeichnungen.
🔎Kurz erklärt:
• ab 100 m: rotes Licht in der Nacht
• ab 150 m: zusätzliche Beleuchtung am Turm
• tagsüber: Markierungen oder weißes Blinklicht
✨Besonders interessant: Neuere Anlagen setzen auf eine bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung. Das heißt: Licht nur dann, wenn sich tatsächlich ein Flugobjekt nähert➡️weniger Licht bei gleichbleibender Sicherheit.
🗨️„Windenergieanlagen sind ein wichtiger Baustein für eine nachhaltige und unabhängige Energieversorgung unserer Region. Gleichzeitig ist es uns ein Anliegen, technische Entwicklungen im Blick zu behalten und transparent einzuordnen – insbesondere dann, wenn sie sowohl sicherheitsrelevante Anforderungen erfüllen als auch die Belange der Bevölkerung berücksichtigen“, erläutert Nachhaltigkeitskoordinatorin Melissa Karthe. „Die bedarfsgerechte Steuerung der Nachtbeleuchtung ist hierfür ein gutes Beispiel: Sie reduziert Lichtemissionen spürbar und trägt so zu einer höheren Akzeptanz bei, ohne Abstriche bei der Sicherheit zu machen.“
👉🏼Habt ihr Fragen oder Ideen zu erneuerbaren Energien in der VG? Dann wendet euch gerne telefonisch 📞02662 801-531 oder per E-Mail 📧m.karthe@hachenburg-vg.de an Melissa Karthe.