Der Bebauungsplan „Im Mühlenholz“ wird ab dem 06.03.2023 für die Dauer eines Monates öffentlich bei der Verbandsgemeinde ausgelegt. Während dieser Zeit kann dazu schriftlich oder mündlich Stellung genommen werden. Vorgebrachte Bedenken werden im Gemeinderat beraten und nach evtl. notwendige Abhilfen gesucht. Nach dem Beschluss einer Satzung und durch die Bekanntmachung wird der Bebauungsplan rechtskräftig werden. Mit der Vergabe der Bauleistungen für den Straßenbau wird dann begonnen, sobald drei Interessenten ein konkretes Interesse zum Erwerb eines Bauplatzes anzeigen. Bereits jetzt können Kaufinteressen bei der Ortsgemeinde angemeldet werden.